Ostseebad Kühlungsborn für Singles mit Kind
Geschrieben von Thomas | 15. September 2008 | abgelegt unter: Pauschalangebote |Sie sind Single mit Kind? Genießen Sie mit Ihren Kindern ein paar Ferientage in Ostseebad Kühlungsborn. Wenn Sie Lust dazu haben, treffen Sie andere alleinerziehende Mamas oder Papas. Buddeln im Ostseesand, Faulenzen im Strandkorb, Spielen auf dem Strandspielplatz. Erholsame Strandspaziergänge oder Radtouren entlang der Ostseeküste bestimmen hier Ihre Urlaubstage.
Ihre Unterkunft:
Gemütlich und modern eingerichtete Ferienwohnungen mit großer Spiel- und Tobewiese im Garten.
Lage: direkt am Stadtrand des Ostseebades Kühlungsborn / Ost, nur 2 km vom breiten, feinen Ostsee-Sandstrand, der Seebrücke, dem Yachthafen und der Strandpromenade entfernt.
Den Bahnhof für die Schmalspurbahn „Molli“ erreichen Sie in ca. 5-10 Fußminuten. Die belebte Strandstraße und die beliebte Bummelmeile mit Restaurants, Cafés und Kneipen sowie guten Einkaufsmöglichkeiten sind ebenfalls in wenigen Fussminuten zu erreichen.
Im Ort: Wassersportcenter, Kino, Konzertgärten, Reiterhof, Minigolf, Tennis, Fahrradverleih, Golf (3km), Wellness-Oasen, uvm.
Ferienwohnungen:
Alle 2-Raum-Ferienwohnungen sind für 1 bis 4, maximal 7 Personen ausgestattet, modern und gemütlich eingerichtet und verfügen über 1 Wohn-/ Schlafraum mit TV; Küchenzeile mit 2-Platten-Herd, Toaster, Kaffeemaschine, Kühlschrank und Gefrierfach; einem weiteren Schlafraum z.T. mit Etagenbett oder einem Schlafboden mit Betten sowie Dusche/ WC.
Leistungen:
- Übernachtung in einer Familien-Ferienwohnung (max 4 Personen)
- Strom, Wasser, Energie
- Pkw-Stellplatz
- Babybett und Hochstuhl können nach vorheriger Absprache kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Preis:
Sonderpreis je Übern |
Preis
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für Alleinerziehende mit max 2 Kindern bis 5 Jahre |
27 EUR
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jedes weitere Kind bis 16 Jahre: |
ab 3 EUR/Übern
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Nebenkosten vor Ort: Bettwäsche mietbar (5 EUR p.P.), Kurtaxe, Endreinigung
Reisezeit 15.Sept. bis 15.Mai 2009, außer an gesetzlichen Feiertagen(Feiertagszuschlag). An gesetzlichen Feiertagen Feiertagszuschlag